Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung
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Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
- Beantragung der Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
Online Verfahren
- Einbürgerung - Quick-Check
Mit dem Quick-Check können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen. Das Einbürgerungsverfahren wird jedoch erst mit der wirksamen Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen eingeleitet. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Behörde.
Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt bereits nach den vom Bundestag am 19.01.2024 verabschiedeten und vom Bundesrat am 02.02.2024 gebilligten neuen Regelungen zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Das Inkrafttreten des Gesetzes wird für Mitte des Jahres erwartet.
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen):
- Einbürgerung - Online-Antrag
Sie können die Einbürgerung online beantragen. Die Gebühr muss online bezahlt werden.