Wohnungsbauförderung
Der Freistaat Bayern fördert mit Mitteln aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm den Bau und Erwerb von Eigenwohnraum (Alt- und Neubauten). Zielgruppe dieses Darlehens sind insbesondere Familien mit Kindern oder Menschen mit Behinderung.
Voraussetzung für die Bewilligung von Fördergeldern ist (neben der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln) u.a. die Einhaltung bestimmter Einkommens-, Wohnflächen- und Grundstücksgrenzen sowie die Tragbarkeit der Belastung.
Weitere Informationen
- Eigenwohnraum; Beantragung einer Förderung
- Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
- Soziale Wohnraumförderung; Beratung außerhalb von Vorhaben
- Wohnberechtigungsschein und Benennung für Wohnung; Beantragung
- Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Vollzug
- Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung für Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung